Wichtige Termine

10.10.2024,
10:00 h - 16:00 h

Chortag
Gemischter Chor
Betsaal Stephansstift, Hannover

26.10.2024, 17:00 h
Gemeinsames Konzert im Rahmen einer Chorbegegnung
Kammerchor Magdeburg + KonzertChor Kleefeld
Stephansstiftskirche, Hannover

15.12.2024, 16:00 h
Adventskonzert
KonzertChor + Gemischter Chor
Kirche des Stephansstiftes, Hannover

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Die KLEEFELDER CHORGEMEINSCHAFT besteht seit über 150 Jahren.
Sie gehört zu den ältesten und vielfältigsten Chorgruppen der Landeshauptstadt Hannover.
Die Kleefelder Chorgemeinschaft ist Mitglied im Niedersächsischen Chorverband.

Unsere Chöre im Überblick

KonzertChor
Kleefeld

Gemischter Chor
Kleefeld

Gründungsjahr

1996

1978

Chorleiter

Alana Brandt

Michael Kuhlmann

Tuttiprobe

mittwochs
19:45 h - 22:00 h

montags
19:15 h - 21:30 h

Stimmprobe
(jeweils im wöchentlichen Wechsel)

mittwochs
19:00 h - 19:45 h

montags
18:30 h - 19:15 h

Mitgliedsbeitrag (monatlich)

19,00 €

19,00 €

Aus sozialen Gründen kann der Beitrag im Einzelfall ermäßigt werden und es gibt einen Familienrabatt.
Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt monatlich 6,00 €.

Probenraum für alle Chöre

Saal (Tutti-Proben und Stimmproben),
HÖLDERLIN Eins - Kulturhaus Kleefeld, Hölderlinstraße 1, D-30625 Hannover.
Eingang ins Kulturhaus über die Hintertür, die über den Hof erreichbar ist.
(Bitte beachten: Anschrift der 1. Vorsitzenden siehe unter "Kontakt"!)
So findest du uns

Unser Selbstverständnis

Singen im Chor heißt für uns:

Einzelne bringen ihre Begabung und ihr Können in eine gemeinsame künstlerische Leistung ein.
Lust an der Musik, Lernbereitschaft und Disziplin sind dabei unbedingte Voraussetzung für überzeugende Ergebnisse.
Diese werden regelmäßig in Konzerten präsentiert. Zielsetzung der Erwachsenenchöre ist darüber hinaus die Teilnahme an Chorwettbewerben und Chorfestivals im In- und Ausland etwa alle 2 Jahre.

Präsenz:

Es wird bei allen Sängerinnen und Sängern Pünktlichkeit und eine regelmäßige Präsenz in den Chorproben vorausgesetzt.
Sollte die Teilnahme einmal nicht möglich sein, ist ein rechtzeitiger Hinweis (Abmeldung) beim Stimmführer eine Selbstverständlichkeit.
Wenn jedoch die Fehlzeit über 25 % der jährlichen Regelprobenzeit (einschließlich Stimmproben und insbesondere auch Chorwochenenden) beträgt, entscheidet die Chorleitung bei Auftritten und Konzerten über die Teilnahme.

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